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SG Hildesheim, 10.12.2010 - S 25 SF 113/10 E |
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SG Hildesheim, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - S 25 SF 113/10 E (https://dejure.org/2010,117947)
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Volltextveröffentlichung
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2007 - L 8 B 6/06
- SG Hildesheim, 22.12.2009 - S 25 SF 131/09
Auszug aus SG Hildesheim, 10.12.2010 - S 25 SF 113/10
Es wird insoweit auf den Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 22. Dezember 2009 (Az.: S 25 SF 131/09 E) und die dortigen Ausführungen verwiesen:. - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05
Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der …
Auszug aus SG Hildesheim, 10.12.2010 - S 25 SF 113/10
Durch diese Kriterien wird eine einigermaßen gleichmäßige Berechnungspraxis gewährleistet (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten …
Auszug aus SG Hildesheim, 10.12.2010 - S 25 SF 113/10
Sofern die Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. September 2008 (Az.: L 19 B 21/08 AS) und des Sozialgerichts Hamburg vom 22. April 2009 (Az.: S 59 SO 674/05) dahin zu verstehen sein sollten, dass unabhängig vom ausdrücklichen Inhalt einer Prozesskostenhilfegrundentscheidung im Rahmen des nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahrens immer beliebig alle etwaigen anwaltlichen Tätigkeiten aus vorhergehenden Zeiträumen berücksichtigt werden können, so würde diese Auffassung gegen die eindeutige gesetzliche Regelung zur Trennung zwischen Prozesskostenhilfegrundentscheidung und dem nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahren verstoßen. - SG Hamburg, 22.04.2009 - S 59 SO 674/05
Auszug aus SG Hildesheim, 10.12.2010 - S 25 SF 113/10
Sofern die Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. September 2008 (Az.: L 19 B 21/08 AS) und des Sozialgerichts Hamburg vom 22. April 2009 (Az.: S 59 SO 674/05) dahin zu verstehen sein sollten, dass unabhängig vom ausdrücklichen Inhalt einer Prozesskostenhilfegrundentscheidung im Rahmen des nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahrens immer beliebig alle etwaigen anwaltlichen Tätigkeiten aus vorhergehenden Zeiträumen berücksichtigt werden können, so würde diese Auffassung gegen die eindeutige gesetzliche Regelung zur Trennung zwischen Prozesskostenhilfegrundentscheidung und dem nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahren verstoßen.